Wer sich einem straf- oder auch bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sieht, dem steht – oft zum ersten Mal – die geballte Staatsmacht mit all ihren Ressourcen gegenüber. Sie als unseren Mandanten hiergegen in Schutz zu nehmen, taktisch klug zu führen und alle prozessualen Möglichkeiten für Ihren Vorteil kenntnisreich zu nutzen – das ist der Anspruch der FRP-Strafrechtsabteilung.
Unsere langjährige Erfahrung und damit gewachsene Kontakte zu Behörden und Gerichten helfen, Ihre Interessen zu vertreten - durchaus auch einmal auf unkonventionellen Wegen. Stets halten wir dabei die außerstrafrechtlichen Konsequenzen mit im Blick, um so ein optimales Gesamtergebnis für Sie zu erreichen.
Durch Kombination unseres strafrechtlichen Know-hows mit dem fundierten zivilrechtlichen Background unserer Kanzlei unterstützen wir andererseits durch Straftaten geschädigte Unternehmen oder Privatpersonen, ihre Rechte nicht nur im Strafverfahren gegen den Täter erfolgreich wahrzunehmen, sondern auch Schadensersatzforderungen schnell und konsequent durchzusetzen. Wir nennen dies „duale Schadensbekämpfung“.
Über diese Arbeitsbereiche hinaus hat sich die Präventionsberatung zur Vermeidung straf- und haftungsrechtlicher Risiken, vor allem für Unternehmen und deren Leitung, als ein weiterer bedeutender Tätigkeitsbereich der Strafrechtler von FRP etabliert.